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Kaution zurückfordern: Muster & Vorlage

Fordere nach Auszug die Rückzahlung deiner Mietkaution. Erster Brief kostenlos, ohne Kreditkarte.

  • KI-unterstützte Texterstellung, prüfbar und bearbeitbar
  • DIN 5008-Layout – passt in Standard-Fensterumschlag
  • Digitale Unterschrift direkt im PDF
  • DSGVO-konform – Absenderdaten bleiben lokal, nicht an die KI

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Wissenswertes zu „Kaution zurückfordern"

Nach dem Auszug hat dein Vermieter eine angemessene Frist, dir die Mietkaution zurückzuzahlen. Die Rechtsprechung erlaubt bis zu 6 Monate für die Abrechnung – danach wird es kritisch. Dieser Ratgeber zeigt, wann du fordern darfst, welche Zinsen du bekommst und wie du mit einer wirksamen Fristsetzung den Druck erhöhst. Musterbrief direkt einsetzbar.

Ausführlicher Ratgeber mit Fristen, Rechten und Tipps →

Briefgenie vs. Alternativen

Warum sich der Einsatz auf Dauer lohnt:

KriteriumSelbst schreibenStatische VorlageBriefgenie
Zeitaufwand30–60 Min15–30 Min3 Min
Rechtlich aktuell?oft veraltet
DIN 5008-Layoutmanuellteils✓ automatisch
Digitale Unterschrift
Persönliche Anpassungja✓ (KI)
Kostennur Zeitmeist kostenpflichtigab 0,62 €/Brief, erster gratis

Häufige Fragen zu „Kaution zurückfordern"

Wann darf ich die Kaution zurückfordern?
Sofort nach Auszug – der Vermieter hat aber eine angemessene Prüfzeit (3–6 Monate). Bei unauffälligem Mietverhältnis und Barkaution oft schneller.
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja, nach § 551 Abs. 3 BGB mindestens mit dem üblichen Sparzins. Hat er nicht verzinst, kannst du den gesetzlichen Zinssatz (§ 247 BGB) verlangen oder Schadensersatz geltend machen.
Kann der Vermieter die gesamte Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten?
Nur einen Teil, der zur Sicherung noch unklarer Ansprüche angemessen ist. Pauschales Einbehalten der gesamten Kaution ist nach BGH unzulässig.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht auf meine Forderung reagiert?
Zweite Mahnung mit Fristsetzung (14 Tage) senden. Danach Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen – günstig, schnell, oft erfolgreich.
Wie lange habe ich Zeit, die Kaution zurückzufordern?
Der Anspruch verjährt regelmäßig nach 3 Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Fordere trotzdem schnellstmöglich – nach einem Jahr wird es erfahrungsgemäß schwieriger.
Was gilt als normale Abnutzung?
Alles, was durch vertragsgemäßen Gebrauch entsteht: verblasste Farben, leichte Kratzer, abgetretene Teppiche nach langer Mietdauer, übliche Bohrlöcher. Nicht: Brandlöcher, verwüstete Wände, extreme Verschmutzung.
Muss ich vor dem Auszug renovieren?
Nur wenn eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel im Mietvertrag steht. Viele Klauseln sind nach BGH-Urteilen unwirksam – prüfen oder prüfen lassen. Bei unrenoviert eingezogen: Renovierungsklausel automatisch unwirksam.
Kann ich die Kaution während des Mietverhältnisses zurückfordern?
Normalerweise nicht – Kaution ist Sicherheit für die Mietzeit. Ausnahme: Wenn der Vermieter sie gesetzeswidrig NICHT getrennt vom Vermögen angelegt hat, kann sie vorzeitig zurückverlangt werden (LG Berlin, 65 S 162/12).

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Hinweis: Briefgenie stellt Vorlagen und KI-Texthilfe bereit – keine Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.