Nebenkostenabrechnung – wann Widerspruch möglich?
Du hast 12 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Prüfe: Ist die Umlage vereinbart? Sind alle Kostenpositionen transparent? Gibt es Fehler bei Verteilerschlüssel? Briefgenie stellt dir die passenden Prüfpunkte vor.