Teilzeit nach Elternzeit beantragen: Ihr ausführlicher Leitfaden
Sie möchten nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Unser Ratgeber hilft Ihnen dabei, die rechtlichen Aspekte zu verstehen und Ihren Antrag erfolgreich zu stellen. Bleiben Sie flexibel und machen Sie Ihre Arbeitszeit passend für Ihr Familienleben.
Teilzeitarbeit nach Elternzeit: Rechtlicher Hintergrund
Laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmer:innen das Recht, nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies gilt, sofern das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat. Es ist wichtig, diesen Antrag mindestens drei Monate vor Ende der Elternzeit schriftlich einzureichen. Dabei sollten Sie die gewünschten Arbeitszeiten und den Umfang der Teilzeitarbeit genau angeben.
Wie Sie Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit richtig formulieren
Es ist wichtig, dass Ihr Antrag auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit alle notwendigen Informationen enthält. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Adresse, der Name und die Adresse Ihres Arbeitgebers, der gewünschte Umfang der Teilzeitarbeit sowie der Zeitpunkt, ab dem Sie die Teilzeit beginnen möchten. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag rechtzeitig einreichen und behalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Bereit, den nächsten Schritt zu machen? Nutzen Sie unser praktisches Formular, um Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit zu stellen. Einfach, schnell und rechtssicher.
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