Die neue Rechtslage: 1-Monats-Frist nach Mindestlaufzeit
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge (März 2022) hat die Spielregeln grundlegend geändert. Fitnessstudios dürfen nicht mehr:
• Mindestlaufzeiten über 24 Monate verlangen
• Bei automatischer Verlängerung mehr als 1 Monat Kündigungsfrist vorschreiben
• Automatische Verlängerung um mehr als unbestimmte Zeit (also: kein weiteres festes Jahr mehr)
Praxisbeispiel: 2-Jahres-Vertrag abgeschlossen am 01.06.2024 mit Mindestlaufzeit bis 31.05.2026. Danach: monatlich kündbar mit 1 Monat Frist. Du kündigst am 15.08.2026 – Vertrag endet zum 30.09.2026.
Alte Verträge (vor März 2022):
Die alten Klauseln mit 3 Monaten Frist und weiteren 12 Monaten Verlängerung sind seit März 2022 für Neuverlängerungen nicht mehr wirksam. In der Praxis: Berufe dich explizit auf § 309 Nr. 9 BGB n. F. in deinem Kündigungsschreiben. Briefgenie zitiert den Paragraphen automatisch.
Streitpunkt: Viele Studios ignorieren die neue Rechtslage. Bei Weigerung: Verbraucherzentrale einschalten oder per Mahnbescheid Beitragsrückzahlung fordern.
Sonderkündigungsrecht: Wann du vorzeitig raus kannst
Auch innerhalb der Mindestlaufzeit kannst du außerordentlich kündigen bei wichtigem Grund (§ 626 BGB). Anerkannte Gründe:
Umzug:
Distanz über 50 km (BGH-Rechtsprechung). Meldebescheinigung als Nachweis. Kündigung wirkt ab Umzugsdatum. Briefgenie hat eine eigene Vorlage Kündigung Fitnessstudio bei Umzug.
Dauerhafte Krankheit:
Ärztliches Attest mit Prognose >6 Monate. Bei schweren chronischen Erkrankungen: sofort wirksam. BGH: auch Sportverletzungen genügen bei >3 Monaten Dauer.
Schwangerschaft:
Sonderkündigung nach ständiger Rechtsprechung anerkannt. Attest erforderlich.
Absolute Untauglichkeit:
Bei dauerhafter Bewegungseinschränkung oder Invalidität. Grad der Behinderung mindestens 50%.
Änderung der Studio-Angebote:
Schließung, Umzug des Studios, Wegfall wichtiger Angebote (z. B. Kursprogramm, Sauna) berechtigen zur Kündigung.
Wichtig: Bei Sonderkündigung wichtigen Grund konkret darstellen und Belege beifügen. Einschreiben mit Rückschein nutzen – Beweislast liegt bei dir.
Was tun bei weiter laufenden Abbuchungen?
Typisches Szenario: Du hast gekündigt, das Studio bucht trotzdem weiter. Vorgehen:
Schritt 1: Kündigung nochmal schriftlich bestätigen lassen. Wenn keine Antwort kommt: Einschreiben mit erneuter Kündigung und Verweis auf die erste Kündigung.
Schritt 2: Lastschrift zurückbuchen lassen (bei Sepa-Lastschrift: 8 Wochen Zeit, § 675x BGB). Dein Kreditinstitut macht das kostenlos.
Schritt 3: Widerspruch beim Studio mit Hinweis auf Kündigung und Lastschrift-Rückbuchung. Androhung weiterer rechtlicher Schritte.
Schritt 4: Bei fortgesetzter Abbuchung: Mahnbescheid beim Amtsgericht (ca. 32 € Gebühr). Rechtlich praktisch immer erfolgreich, wenn Kündigung korrekt war.
Schritt 5: Verbraucherzentrale einschalten oder Anzeige wegen Betrugs (bei Vorsatz), Klage auf Feststellung und Rückzahlung.
Außergerichtliche Schlichtung: Verbraucherstreitbeilegung möglich (oft kostenlos für Verbraucher).
Briefgenie hat Folge-Vorlagen: Erinnerung Kündigungsbestätigung, Widerspruch unberechtigte Abbuchung, Mahnung Rückzahlung Mitgliedsbeiträge.
Besondere Vertragsarten: Jahresvertrag, 10er-Karte, Flex-Mitgliedschaft
Jahresverträge mit Mindestlaufzeit:
• Klassisches 12-Monats- oder 24-Monats-Abo
• Nach Ablauf: automatische monatliche Fortführung mit 1 Monat Frist
• Keine weiteren Mindestlaufzeiten zulässig
10er-Karten und Klassenzahl-Abos:
• In der Regel keine echte Mindestlaufzeit
• Einzelne Einheiten verfallen nach AGB-Zeitraum (meist 6-12 Monate)
• Bei Krankheit oft Verlängerungsmöglichkeit
Flex-Mitgliedschaft (monatlich kündbar):
• Kündigungsfrist gemäß Vertrag, oft 4 Wochen zum Monatsende
• Keine Mindestlaufzeit
• Kündigung jederzeit möglich
Premium- und Kombi-Verträge:
• Kombination Fitnessstudio + Massage + Sauna: unterschiedliche Kündigungsfristen möglich
• AGB prüfen, ob Teilkündigung möglich
• Bei Schließung einzelner Angebote: Sonderkündigungsrecht
Group-Fitness-Verträge:
• Kurse mit festen Terminen
• Bei Ausfall ersatzlos: Preisminderung möglich
Briefgenie fragt nach Vertragsart und erstellt passende Kündigung.
Praxis-Checkliste: 7 Schritte zur sauberen Kündigung
Mit dieser Reihenfolge vermeidest du die häufigsten Fehler:
1. Vertragsunterlagen heraussuchen. Vertragsdatum, Mindestlaufzeit-Ende, Mitgliedsnummer und vereinbarte Kündigungsfrist notieren. Ohne Mitgliedsnummer wird jede Kündigung zur Suche im Studio.
2. Frist berechnen. Bei laufenden Mindestlaufzeiten: zum frühestmöglichen Vertragsende kündigen. Nach Ablauf: 1 Monat Frist gemäß § 309 Nr. 9 BGB. Briefgenie übernimmt die Berechnung anhand deines Abschlussdatums.
3. Kündigungsgrund prüfen. Reguläre Kündigung oder Sonderkündigung? Bei Umzug, Krankheit oder Schwangerschaft Belege bereitlegen (Meldebescheinigung, Attest, Schwangerschaftsausweis-Kopie).
4. Kündigungsschreiben erstellen. Inhalt: Absender, Empfänger (Studio-Anschrift), Mitgliedsnummer, klare Kündigungserklärung zum nächstmöglichen Termin, Bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum, ggf. Sonderkündigungsgrund mit Beleg-Hinweis. DIN 5008-Format wird automatisch von Briefgenie erzeugt.
5. Versand mit Nachweis. Einschreiben mit Rückschein (ca. 5 €) ist der sichere Weg. Online-Kündigungsbutton nach § 312k BGB erzeugt eine automatische Bestätigung – Screenshot speichern. E-Mail nur, wenn die AGB des Studios dies erlauben und du eine Lesebestätigung anforderst.
6. Lastschrift-Mandat im Blick behalten. Den Bankeinzug erst stoppen, wenn die letzte zulässige Abbuchung durchgeführt wurde – sonst riskierst du Zahlungsverzug. SEPA-Rückbuchungen sind 8 Wochen lang ohne Begründung möglich.
7. Bestätigung archivieren. Die schriftliche Kündigungsbestätigung mindestens drei Jahre aufbewahren. Sie ist dein Beweismittel, falls das Studio später erneut abbucht oder einen Folgevertrag behauptet.
Nach der Kündigung: Karten, Schließfach-Codes oder Trainings-Apps zurückgeben bzw. abmelden. Briefgenie erinnert im Schreiben an alle Schritte.
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.