← Zur Übersicht6 Min. Lesezeit · Aktualisiert 24. April 2026

Kindergeld beantragen: Höhe, Frist und Antrag 2026

Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland: 250 Euro pro Kind und Monat – steuerfrei. Anders als beim Elterngeld zahlt der Staat das Kindergeld viele Jahre, bei Studierenden bis zum 25. Lebensjahr. Trotzdem geht jedes Jahr Geld verloren, weil Eltern den Antrag zu spät oder unvollständig stellen. Dieser Ratgeber zeigt dir, was du beachten musst.

Höhe und Anspruchsdauer

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste, zweite, dritte oder weitere Kind ist. Vor 2023 war die Höhe gestaffelt (höher bei mehreren Kindern), das ist abgeschafft. Anspruchsdauer: • Grundsätzlich: bis zum 18. Lebensjahr • In Ausbildung oder Studium: bis 25. Lebensjahr • Bei Behinderung (Eintritt vor dem 25. Lebensjahr): unbegrenzt, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann • Übergangszeiten zwischen Schule und Studium: bis zu 4 Monate • Freiwilligendienst, BFD, FSJ: gilt als Ausbildung Wichtig: Kindergeld zahlt nur die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – außer bei Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst, die werden über die Personalstelle abgewickelt. Antragsteller: Die Eltern, oder bei Trennung der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Bei Volljährigen kann auf Antrag auch direkt an das Kind gezahlt werden (Auszahlungsantrag).

Frist: 6 Monate rückwirkend

Seit 2018 gilt: Kindergeld kann maximal 6 Monate rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt werden (§ 70 Abs. 1 EStG). Ältere Ansprüche verfallen, auch wenn sie eigentlich bestanden hätten. Rechenbeispiel: Dein Kind ist im März 2025 geboren, du stellst den Antrag aber erst im Februar 2026: • Antragsmonat: Februar 2026 • Maximale Rückwirkung: 6 Monate, also ab August 2025 • März bis Juli 2025: 5 Monate × 250 € = 1.250 € verloren Wichtig: Die 6-Monats-Frist gilt nicht nur für Erstanträge. Auch bei Lücken oder verspäteter Volljährigen-Anmeldung (mit Studienbescheinigung) gilt sie. Besondere Fälle: • Bei Geburt: Antrag möglichst direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde • Bei Wechsel der Familienkasse (z. B. nach Umzug): Wechselantrag stellen, sonst Lücke • Bei Volljährigkeit: spätestens im Monat des 18. Geburtstags Studienbescheinigung einreichen • Bei Studienwechsel: neuer Nachweis innerhalb 4 Wochen Kindergeld wird automatisch ohne Antrag NICHT verlängert – auch nicht bei der Schul-zur-Studium-Übergangszeit. Aktiv beantragen.
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Antrag bei der Familienkasse: Was du brauchst

Den Antrag richtest du an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist die Familienkasse am Wohnsitz. Wege zum Antrag: 1. Online über das Familienkassen-Portal: arbeitsagentur.de 2. Per Post mit ausgedrucktem Formular 3. Persönlich in der Geschäftsstelle Formulare: • Antrag auf Kindergeld (KG 1) • Anlage Kind (KG 1A): pro Kind ein Formular • Anlage Ausland (KG 51): wenn das Kind oder Elternteil im Ausland lebt • Anlage Großeltern (KG 50): bei Pflege durch Großeltern • Anlage Volljährig (KG 1V): bei Kindern über 18 Pflicht-Anlagen: • Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie) • Bei Volljährigen: Schul-/Studien-/Ausbildungsbescheinigung • Steuer-ID des Kindes (auf Briefen vom Finanzamt zu finden) • Bei mehreren Kindern: Identifikationsnummer aller Kinder • Personalausweis-Kopie der Antragsteller Bei Trennung der Eltern: • Sorgerechtsbescheinigung • Meldebescheinigung des Kindes • Vereinbarung der Eltern über Bezugsberechtigung (oder Gerichtsurteil) Bearbeitungsdauer: in der Regel 4–8 Wochen. Bei Vollständigkeit der Unterlagen geht es schneller.

Sonderfälle: Volljährige, Auslandsbezug, mehrere Kinder

Volljährige in Ausbildung/Studium: Kindergeld bis maximal 25 Jahre, wenn das Kind in Erstausbildung oder Erststudium ist. Voraussetzungen: • Ausbildung oder Studium (Voll- oder Teilzeit) • Bei Zweitausbildung: max. 20 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche • Bescheinigung der Bildungseinrichtung jährlich vorlegen Ausbildungsplatzsuche: Wenn das Kind eine Ausbildungsstelle sucht aber noch nicht hat: Kindergeld weiter zahlbar, wenn das Kind bei der Bundesagentur als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist. Ausland: Kind im EU-Ausland: meist weiter Anspruch (EU-Verordnung). Außerhalb EU: komplizierter, oft kein Anspruch. Anlage KG 51 ausfüllen. Mehrere Kinder: Für jedes Kind eigene Anlage Kind (KG 1A) ausfüllen. Steuer-ID jedes Kindes nötig (vom Finanzamt). Auszahlung erfolgt für alle Kinder zusammen an einen Elternteil. Getrennt lebende Eltern: Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, ist bezugsberechtigt. Andere Vereinbarung möglich – muss aber schriftlich erfolgen. Bei Streit entscheidet das Familiengericht. Neu eingewanderte Familien: Kindergeldanspruch besteht ab Begründung des Wohnsitzes in Deutschland – meist mit gültigem Aufenthaltstitel oder Daueraufenthaltskarte.

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Was lohnt sich für dich?

In Deutschland gibt es zwei Wege der Kinder-Förderung. Du musst dich nicht entscheiden – das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Kindergeld (250 €/Monat): Wird sofort und monatlich ausgezahlt. Liquiditätsvorteil über das Jahr. Kinderfreibetrag (steuerlich): Wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Vorteil bei höherem Einkommen. Günstigerprüfung: Bei der Steuererklärung berechnet das Finanzamt: • Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag • minus erhaltenes Kindergeld • Differenz wird ggf. nachträglich erstattet Faustregel: • Bis ca. 80.000 € Jahreseinkommen (Verheiratete): Kindergeld ist günstiger • Darüber: Kinderfreibetrag • Beide werden beantragt, Finanzamt rechnet automatisch Wichtig: Kindergeld ist steuerfrei. Auch wenn Kinderfreibetrag bei dir günstiger wäre, bekommst du das Kindergeld trotzdem zunächst monatlich. Die Differenz kommt im Rahmen der Steuererklärung dazu. Deshalb: Antrag stellen, auch wenn du hochverdienend bist. Du verlierst nichts – nur potenziell etwas durch verspätete Antragstellung.

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Häufige Fragen

Wie viel Kindergeld bekomme ich pro Kind?
250 Euro pro Kind und Monat. Einheitlich für jedes Kind, auch ab dem ersten. Steuerfrei. Seit Januar 2023 nicht mehr nach Kinder-Anzahl gestaffelt.
Wie lange bekomme ich Kindergeld?
Mindestens bis zum 18. Geburtstag. Bei Ausbildung oder Studium bis 25. Bei Behinderung (Eintritt vor 25): unbegrenzt, wenn das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
Kann ich rückwirkend Kindergeld beantragen?
Ja, aber maximal 6 Monate (§ 70 EStG). Stellst du den Antrag im November, kannst du höchstens ab Mai Kindergeld bekommen. Ältere Ansprüche sind verloren.
Brauche ich das Kindergeld auch, wenn ich gut verdiene?
Ja, immer beantragen. Das Finanzamt rechnet bei der Steuererklärung automatisch (Günstigerprüfung), ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Du verlierst nichts durch das Beantragen.
Bekommt das Kind das Geld direkt?
Bei Volljährigen ist auf Antrag eine direkte Auszahlung an das Kind möglich (Abzweigungsantrag). Standard ist die Auszahlung an die Eltern.
Was passiert mit dem Kindergeld bei Trennung?
Es bekommt der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Bei wechselnder Betreuung: Vereinbarung oder Gerichtsurteil. Wichtig: nur einer der Elternteile kann gleichzeitig bezugsberechtigt sein.
Erhöht sich das Kindergeld bei Behinderung?
Nein, der Betrag bleibt 250 € pro Monat. Aber: zusätzliche Leistungen wie Pflegegeld, Behindertenpauschbetrag möglich. Anspruch besteht ggf. unbegrenzt (auch über 25).
Was, wenn die Familienkasse meinen Antrag ablehnt?
Widerspruchsfrist 1 Monat (§ 70 EStG, § 84 SGG). Schriftlich, mit konkreten Argumenten. Briefgenie hat eine Widerspruchs-Vorlage.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.