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Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Ihr umfassender Ratgeber

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichert Ihnen als Verbraucher wichtige Rechte zu. Eines davon ist das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie dieses Recht effektiv nutzen können.

Verstehen Sie Ihre Rechte: Die Bedeutung des Art. 15 DSGVO

Art. 15 DSGVO, auch bekannt als Recht auf Auskunft, gibt Ihnen als betroffene Person das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat und wie diese Daten verwendet werden. Dies beinhaltet Informationen zu den Zwecken der Verarbeitung, den Kategorien der personenbezogenen Daten, den Empfängern der Daten und der geplanten Speicherdauer.

So stellen Sie eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO

Um eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO zu stellen, müssen Sie sich direkt an das Unternehmen wenden, von dem Sie die Auskunft wünschen. In der Regel sollte die Anfrage schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben. Es ist wichtig, dass Sie in Ihrer Anfrage spezifisch sind und klar angeben, welche Informationen Sie suchen.

Möchten Sie Ihre Rechte nach Art. 15 DSGVO geltend machen und eine Anfrage stellen? Nutzen Sie unser einfaches Formular, um alle gespeicherten Daten und Informationen über Sie anzufordern.

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