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Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Muster & Vorlage

Fordere alle gespeicherten Daten und Informationen über dich an. Erster Brief kostenlos, ohne Kreditkarte.

  • KI-unterstützte Texterstellung, prüfbar und bearbeitbar
  • DIN 5008-Layout – passt in Standard-Fensterumschlag
  • Digitale Unterschrift direkt im PDF
  • DSGVO-konform – Absenderdaten bleiben lokal, nicht an die KI

Kein Abo. Credits verfallen nicht. Änderungen kostenlos.

So erstellst du den Brief in 3 Minuten

1

Angaben machen

Wenige themenspezifische Felder ausfüllen.

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KI formuliert

Rechtssicherer Briefvorschlag erscheint sofort.

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Text direkt im Editor ändern, falls gewünscht.

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Wissenswertes zu „Auskunft nach Art. 15 DSGVO"

Die DSGVO gibt dir das Recht, jederzeit zu erfahren, welche Daten Unternehmen und Behörden über dich speichern – kostenlos und binnen 1 Monat. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du einen wirksamen auskunft nach art. 15 dsgvo stellst und was du bei Verweigerung tun kannst.

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Briefgenie vs. Alternativen

Warum sich der Einsatz auf Dauer lohnt:

KriteriumSelbst schreibenStatische VorlageBriefgenie
Zeitaufwand30–60 Min15–30 Min3 Min
Rechtlich aktuell?oft veraltet
DIN 5008-Layoutmanuellteils✓ automatisch
Digitale Unterschrift
Persönliche Anpassungja✓ (KI)
Kostennur Zeitmeist kostenpflichtigab 0,62 €/Brief, erster gratis

Häufige Fragen zu „Auskunft nach Art. 15 DSGVO"

Muss ich einen Grund für den Antrag nennen?
Nein. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist voraussetzungslos.
Wie lange hat das Unternehmen Zeit?
1 Monat ab Zugang, bei komplexen Anträgen Verlängerung auf 3 Monate möglich – muss aber begründet werden.
Was kostet die Auskunft?
Erstanforderung kostenlos. Bei wiederholten oder exzessiven Anträgen kann angemessenes Entgelt verlangt werden.
Muss ich mich identifizieren?
Der Verantwortliche kann Identifizierung verlangen, aber nicht mehr als nötig. Ausweiskopie nur, wenn unbedingt erforderlich.
Kann ich die Löschung meiner Daten fordern?
Ja, nach Art. 17 DSGVO bei unrechtmäßiger Verarbeitung, Zweckwegfall oder Widerruf der Einwilligung. Briefgenie hat eigene Vorlage.
Was bei Verweigerung der Auskunft?
Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten (kostenlos). Sehr effektiv – Unternehmen reagieren meist zügig.
Welche Behörde ist zuständig?
Bundeslandspezifisch. Bei bundesweit tätigen Unternehmen: Sitz des Unternehmens entscheidet.
Gilt DSGVO auch für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder Verhalten von EU-Bürgern beobachten.

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Hinweis: Briefgenie stellt Vorlagen und KI-Texthilfe bereit – keine Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.