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Freelancer-Vertrag kündigen: Muster & Vorlage

Beenden du deine Zusammenarbeit mit Freelancern rechtssicher. Erster Brief kostenlos, ohne Kreditkarte.

  • KI-unterstützte Texterstellung, prüfbar und bearbeitbar
  • DIN 5008-Layout – passt in Standard-Fensterumschlag
  • Digitale Unterschrift direkt im PDF
  • DSGVO-konform – Absenderdaten bleiben lokal, nicht an die KI

Kein Abo. Credits verfallen nicht. Änderungen kostenlos.

So erstellst du den Brief in 3 Minuten

1

Angaben machen

Wenige themenspezifische Felder ausfüllen.

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KI formuliert

Rechtssicherer Briefvorschlag erscheint sofort.

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Text direkt im Editor ändern, falls gewünscht.

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Wissenswertes zu „Freelancer-Vertrag kündigen"

Die Zusammenarbeit mit einem Freelancer zu beenden ist rechtlich meist einfacher als ein Arbeitsvertrag – aber nicht trivial. Je nach Vertragstyp (Dienst- oder Werkvertrag) und vereinbarter Frist gibt es verschiedene Wege. Dieser Ratgeber erklärt, wie du rechtssicher kündigst, Abrechnungsfragen klärst und vorhandene Arbeitsergebnisse sicherst.

Ausführlicher Ratgeber mit Fristen, Rechten und Tipps →

Briefgenie vs. Alternativen

Warum sich der Einsatz auf Dauer lohnt:

KriteriumSelbst schreibenStatische VorlageBriefgenie
Zeitaufwand30–60 Min15–30 Min3 Min
Rechtlich aktuell?oft veraltet
DIN 5008-Layoutmanuellteils✓ automatisch
Digitale Unterschrift
Persönliche Anpassungja✓ (KI)
Kostennur Zeitmeist kostenpflichtigab 0,62 €/Brief, erster gratis

Häufige Fragen zu „Freelancer-Vertrag kündigen"

Muss ich dem Freelancer einen Grund nennen?
Bei ordentlicher Kündigung: nein. Bei außerordentlicher Kündigung: ja, konkret und idealerweise mit Belegen. Bei Werkverträgen nach § 648 BGB: nein, ein Grund ist nicht erforderlich.
Kann der Freelancer mir kündigen?
Ja. Dienstleister können genau wie Auftraggeber ordentlich oder außerordentlich kündigen. Bei Werkverträgen gibt es § 643 BGB bei Mitwirkungsverweigerung des Auftraggebers.
Wem gehören die Arbeitsergebnisse?
Das Eigentum an Dateien geht mit Übergabe auf dich über. Urheberrechte und Nutzungsrechte aber nur wenn vertraglich übertragen. Kein Nutzungsvertrag = Freelancer kann theoretisch die Nutzung untersagen.
Freelancer verweigert Herausgabe. Was tun?
Schriftliche Aufforderung mit Frist (14 Tage). Bei Nichterfüllung Unterlassungsklage oder Vollstreckung. Viele Freelancer lenken bei anwaltlicher Post ein. Briefgenie hat eine Eskalations-Vorlage.
Rahmenvertrag mit mehreren Einzelabrufen. Kann ich einzelne kündigen?
Ja, Einzelabrufe sind eigene Verträge und separat kündbar. Der Rahmenvertrag bleibt bestehen. Prüfe die AGB auf gesonderte Kündigungsklauseln.
Muss ich bei Werkvertrag-Kündigung das volle Honorar zahlen?
Grundsätzlich ja, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erwerb. Durchschnittlich werden 40-60 % abgezogen. Streit oft einvernehmlich zu lösen.
Ist mündliche Kündigung wirksam?
Rechtlich ja, wenn keine Schriftform vereinbart. Beweisbar ist sie aber kaum – immer schriftlich kündigen.
Was ist mit bereits gezahlten Vorschüssen?
Werden gegen Schlussrechnung verrechnet. Überzahlungen (mehr Vorschuss als Leistung) zurückzuzahlen. Bei außerordentlicher Kündigung eigenes Verschulden des Freelancers: alles Vorschüsse ohne Gegenleistung zurück.

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Hinweis: Briefgenie stellt Vorlagen und KI-Texthilfe bereit – keine Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.