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Arbeitsvertrag kündigen: Muster & Vorlage

Erstelle deine formale Kündigung deines Arbeitsvertrags mit allen Pflichtangaben. Erster Brief kostenlos, ohne Kreditkarte.

  • KI-unterstützte Texterstellung, prüfbar und bearbeitbar
  • DIN 5008-Layout – passt in Standard-Fensterumschlag
  • Digitale Unterschrift direkt im PDF
  • DSGVO-konform – Absenderdaten bleiben lokal, nicht an die KI

Kein Abo. Credits verfallen nicht. Änderungen kostenlos.

So erstellst du den Brief in 3 Minuten

1

Angaben machen

Wenige themenspezifische Felder ausfüllen.

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KI formuliert

Rechtssicherer Briefvorschlag erscheint sofort.

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Text direkt im Editor ändern, falls gewünscht.

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Wissenswertes zu „Arbeitsvertrag kündigen"

Die Kündigung des eigenen Arbeitsvertrags ist eine der folgenreichsten Lebensentscheidungen. Rechtlich einfach – § 622 BGB mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – wirtschaftlich aber komplex: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Abfindung, Zeugnis, Resturlaub. Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch die Kündigung und erklärt, was du davor regeln musst.

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Briefgenie vs. Alternativen

Warum sich der Einsatz auf Dauer lohnt:

KriteriumSelbst schreibenStatische VorlageBriefgenie
Zeitaufwand30–60 Min15–30 Min3 Min
Rechtlich aktuell?oft veraltet
DIN 5008-Layoutmanuellteils✓ automatisch
Digitale Unterschrift
Persönliche Anpassungja✓ (KI)
Kostennur Zeitmeist kostenpflichtigab 0,62 €/Brief, erster gratis

Häufige Fragen zu „Arbeitsvertrag kündigen"

Kann ich fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund nach § 626 BGB: schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers, Nichtzahlung des Lohns, Mobbing, gesundheitliche Unzumutbarkeit. Vorherige Abmahnung meist erforderlich. Briefgenie hat eine separate Vorlage.
Reicht eine E-Mail-Kündigung?
Nein, die Schriftform (§ 623 BGB) ist zwingend. Eigenhändig unterschriebener Brief. Eine E-Mail-Kündigung ist nichtig.
Bekomme ich eine Abfindung?
Bei Eigenkündigung: normalerweise nicht. Ausnahmen: Aufhebungsvertrag, Sozialplan, gerichtlicher Vergleich. Auch bei betriebsbedingter Kündigung durch Arbeitgeber nach § 1a KSchG möglich.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung. Weniger ist hier mehr – Begründungen können später nachteilig sein bei Sperrzeit-Diskussionen.
Was ist mit Überstunden?
Bezahlung oder Freizeitausgleich vor Beendigung einfordern. Im Zweifel im Kündigungsschreiben ansprechen. Anspruch verfällt sonst teilweise.
Kann der Arbeitgeber die Kündigung ablehnen?
Nein, die Kündigung ist einseitig. Wirksame Kündigung bindet auch den Arbeitgeber. Er kann nur die Wirksamkeit anfechten (Form, Frist).
Was tun bei Freistellung?
Einige Arbeitgeber stellen nach Kündigung frei. Vorsicht: Während Freistellung oft Anrechnung von Resturlaub. Schriftliche Klarstellung einfordern.
Kann ich die Kündigung zurückziehen?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Nach Zugang bindet die Kündigung. Einseitiger Rückzug ist unmöglich.

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Hinweis: Briefgenie stellt Vorlagen und KI-Texthilfe bereit – keine Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.