← Zur Übersicht4 Min. Lesezeit · Aktualisiert 24. April 2026

Steuerberater kündigen: Frist, Muster und Pflichten beider Seiten

Das Mandat beim Steuerberater ist ein Dienstvertrag – jederzeit kündbar, aber mit formalen Hürden: angemessene Kündigungsfrist, Rückgabe der Unterlagen, ggf. Zurückbehaltungsrecht bei offenen Honoraren. Dieser Ratgeber zeigt, wie du ordentlich und außerordentlich kündigst und deine Unterlagen zügig zurückbekommst.

Rechtsnatur des Steuerberater-Mandats

Das Mandat beim Steuerberater ist rechtlich ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art (§§ 611, 627 BGB). Das bedeutet: • Jederzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund möglich (§ 627 BGB) • Keine gesetzliche Mindestlaufzeit • Kein Schadensersatz für entgangenen Gewinn des Beraters nach Kündigung Aber: Der Berater hat Anspruch auf Honorar für bereits erbrachte Leistungen (§ 628 BGB), nicht für entgangene zukünftige Aufträge. Wichtig: Wenn im Mandatsvertrag eine Mindestlaufzeit oder lange Kündigungsfrist steht (z. B. 12 Monate mit 3 Monaten Frist), ist das nach der BGH-Rechtsprechung oft unwirksam – der Gesetzgeber schützt die Vertragsfreiheit bei Dienstverträgen höherer Art. Briefgenie zitiert im Schreiben die passenden Paragraphen.

Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung (§ 627 BGB): Ohne Gründe möglich. Die Kündigung wirkt sofort – oder zu einem gewünschten späteren Datum, das im Schreiben angegeben wird. Typischer Zeitpunkt: • Zum Ende einer Steuerperiode (z. B. nach Abgabe der Jahressteuererklärung) • Nach abgeschlossenem Einzelprojekt • Jederzeit ohne Begründung Außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) bei wichtigem Grund: Wirkt fristlos. Erforderlich bei: • Pflichtverletzung durch Berater (Fristversäumnis beim Finanzamt, fehlerhafte Beratung) • Vertrauensverlust durch Fehlverhalten • Interessenkonflikt (Berater arbeitet auch für Gegner oder Konkurrenten) • Schwere Nachlässigkeit oder Untätigkeit Bei außerordentlicher Kündigung unbedingt den wichtigen Grund konkret schildern und ggf. Belege beifügen. Das ist später wichtig für ggf. Haftungsansprüche. Briefgenie fragt den Kündigungsgrund ab und formuliert entsprechend.
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So formulierst du die Kündigung richtig

Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält: 1. Dein Name und Adresse als Mandant 2. Name der Steuerkanzlei 3. Bezug auf das konkrete Mandat (ggf. Mandatsnummer) 4. Eindeutige Kündigungserklärung 5. Gewünschter Beendigungszeitpunkt 6. Anforderung der Unterlagen-Rückgabe mit Frist 7. Bitte um Schlussrechnung mit Detail-Aufstellung 8. Datum und Unterschrift Briefgenie stellt das automatisch zusammen. Bei außerordentlicher Kündigung wird zusätzlich der wichtige Grund konkret beschrieben, Belege in Anlage, ggf. Ankündigung möglicher Haftungsansprüche.

Unterlagen zurückbekommen – deine Rechte

Nach § 66 StBerG und § 667 BGB muss der Berater dir ALLE Unterlagen herausgeben, die dir gehören: Pflicht zur Herausgabe: • Originalbelege (Rechnungen, Quittungen, Verträge) • Originalvollmachten • Kontoauszüge, die du eingereicht hast • Zustellungen vom Finanzamt • Steuererklärungen und -bescheide • Eigene Aufzeichnungen und Notizen KEINE Pflicht zur Herausgabe: • Internes Handaktenmaterial des Beraters • Entwürfe und Zwischenberechnungen • Interne Aktenvermerke Zurückbehaltungsrecht des Beraters? Der BGH hat das Zurückbehaltungsrecht stark eingeschränkt: • NIE bei Originalen – die müssen herausgegeben werden • Nur bei Kopien und Auskünften, die ersetzbar sind • Nur bei unstrittigem fälligem Honorar • Nicht bei strittigen Forderungen Bei Weigerung: Schriftliche Erinnerung mit 14-Tage-Frist, danach Zwangsklage möglich. Die Steuerberaterkammer (stbk.de) kann vermitteln – kostenlos.

Honorar und Schlussrechnung

Der Berater hat Anspruch auf Honorar für bereits erbrachte Leistungen (§ 628 BGB). Die Höhe richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): • Gegenstands- und Zeitwerte vorgegeben • Zuschläge bei Schwierigkeit, Umfang, Dringlichkeit • Pauschalhonorar bei entsprechender Vereinbarung möglich Prüfe die Schlussrechnung auf: • Abrechnung nach StBVV oder vereinbartem Pauschalhonorar • Nur bereits erbrachte Leistungen (keine erwartete Weiterbearbeitung) • Keine Kulanzabschläge – du schuldest nur die regulären Gebühren Bei überhöhter Rechnung: 1. Schriftlich bestreiten (Briefgenie-Vorlage Rechnungs-Widerspruch Steuerberater) 2. Steuerberaterkammer einschalten (Schlichtung kostenlos) 3. Klage oder Feststellungsklage vor Amts- oder Landgericht Steuerberater-Honorar ist übrigens abzugsfähig: ca. 50 % der Kosten für private Steuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar.

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Häufige Fragen

Kann ich jederzeit wechseln?
Ja, nach § 627 BGB ist die Kündigung jederzeit möglich – ohne Fristen und ohne Gründe. Formalitäten wie Schriftform sollten aber eingehalten werden.
Was ist, wenn die Steuererklärung nicht fertig ist?
Dein Berater muss alle Unterlagen herausgeben, damit du oder ein neuer Berater weitermachen kann. Laufende Fristen (Abgabetermin beim Finanzamt) bleiben bei dir. Informiere das Finanzamt ggf. über Fristverlängerung.
Darf der Berater Unterlagen wegen offener Rechnung zurückhalten?
Nein, Originalunterlagen müssen immer herausgegeben werden (BGH IX ZR 244/18). Nur Kopien und nicht-essenzielle Informationen können bei unstrittigem Honorar vorübergehend einbehalten werden.
Muss ich den Grund nennen?
Bei ordentlicher Kündigung nein. Bei außerordentlicher Kündigung ja – mit Belegen. Letzteres schützt dich später bei etwaigen Haftungsansprüchen.
Bekomme ich Geld zurück, wenn der Berater fehlerhaft gearbeitet hat?
Grundsätzlich ja – Haftung nach § 280 BGB für Schäden durch Pflichtverletzung. Konkrete Schadensberechnung erforderlich. Anwaltsbrief oft effektiver.
Kann ich bei der Steuerberaterkammer Beschwerde einreichen?
Ja, bei Standespflichten-Verletzungen. Die Kammer prüft berufsrechtliche Konsequenzen (Verwarnung, Berufsausübungsverbot in krassen Fällen). Für Schadensersatz bleibt der zivilrechtliche Weg.
Gibt es eine Übergabezeit für den neuen Berater?
Rechtlich nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll: 30 Tage für geordnete Übergabe. Bei außerordentlicher Kündigung sofort.
Mahnungsstopp möglich?
Bei strittiger Schlussrechnung: Nicht bezahlen reicht nicht. Du musst aktiv schriftlich widersprechen. Briefgenie hat dafür eine Vorlage Widerspruch Schlussrechnung Steuerberater.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.