← Zur Übersicht5 Min. Lesezeit · Aktualisiert 24. April 2026

Mietwohnung kündigen: Muster, Frist und Sonderkündigung 2026

Die Kündigung einer Mietwohnung durch den Mieter ist rechtlich einfach: 3 Monate Frist, schriftlich, zum Monatsende. Aber formale Fehler können die Kündigung unwirksam machen – mit der Folge, dass du die Miete weiter zahlen musst. Dieser Ratgeber führt durch die formalen Anforderungen und erklärt Sonderkündigungsrechte nach Mieterhöhung und Modernisierung.

Die 3-Monats-Frist und wann sie zu rechnen ist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende (§ 573c Abs. 1 BGB). Wichtig: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter zugegangen sein, damit der Monat noch mitzählt. Praxisbeispiel: Du willst zum 31.07.2026 ausziehen. Kündigung muss bis spätestens 03.05.2026 beim Vermieter sein. Verpasst du die Frist? Die Kündigung wirkt zum nächsten möglichen Termin – also einen Monat später. Niemals längere Fristen (6 Monate, 9 Monate) im Mietvertrag akzeptieren: solche Klauseln sind oft unwirksam. Längere Fristen im Vertrag: Nicht zu deinen Gunsten zulässig, wenn sie die Mindestfrist von 3 Monaten überschreiten. Der Mietvertrag darf dich NICHT länger binden. Ausnahmen: • Zeitmietvertrag nach § 575 BGB: keine ordentliche Kündigung vor Ablauf • Wohnraum in vom Vermieter bewohntem Zweifamilienhaus: § 573a BGB mit verlängerter Vermieterfrist (berührt dich als Mieter nicht) Briefgenie berechnet die Frist automatisch und weist auf spezielle Konstellationen hin.

Schriftform: Was genau bedeutet das?

Die Kündigung bedarf nach § 568 BGB der Schriftform. Das bedeutet im rechtlichen Sinn: Pflicht: • Eigenhändig unterschriebener Brief • Original-Unterschrift (kein Scan, kein Faksimile) • Alle Mieter müssen unterschreiben (wenn mehrere Parteien im Vertrag) • Alle Vermieter (bei Ehegatten oder Erbengemeinschaften) als Empfänger angegeben NICHT ausreichend: • E-Mail • WhatsApp / Messenger • SMS • Mündliche Kündigung • Fax ohne Original-Unterschrift Zustellung: • Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung (sicher, aber unbequem) • Einschreiben mit Rückschein (Beweis durch Unterschrift) • Einwurf-Einschreiben (Beweis durch Zustellbescheinigung) • Normaler Brief: Zugangsnachweis bei Streit schwierig Bei Wohngemeinschaft (WG): • Alle Mieter im Vertrag müssen unterschreiben • Ausnahme: Bei Einzelmietverträgen kann jeder einzeln kündigen • Bei Nachmieter-Suche: Vermieter-Zustimmung nötig Briefgenie erstellt ein druckfertiges PDF im DIN 5008-Format.
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Sonderkündigungsrechte: Mieterhöhung, Modernisierung, Tod

Mehrere gesetzliche Sonderkündigungsrechte: Mieterhöhung (§ 561 BGB): • Bei angekündigter Mieterhöhung kannst du außerordentlich kündigen • Frist: bis Ende des 2. Kalendermonats nach der Erklärung • Wirkung: zum Ende des übernächsten Kalendermonats • Sehr wichtig: Sonderkündigung muss vor der Zustimmung erklärt werden Modernisierung (§ 555e BGB): • Bei Modernisierungs-Ankündigung (mit Mieterhöhung als Folge) • Frist: Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung • Wirkung: zum Ende des übernächsten Monats Tod des Mieters (§ 580 BGB): • Erben (oder anderer Bewohner wie Ehegatte) haben 1 Monat Zeit • Vertrag wirkt fort, aber einseitiges Sonderkündigungsrecht Tod des Partners oder Haushaltsangehörigen: Indirekt durch psychische Belastung bei langjährigem Zusammenleben manchmal als wichtiger Grund anerkannt. Sonstige wichtige Gründe (§ 543 BGB): • Gesundheitsgefahr durch Schimmel • Unzumutbare Wohnverhältnisse • Nicht behobene schwerwiegende Mängel Diese sind schwerer durchzusetzen und sollten juristisch begleitet werden. Briefgenie hat für jeden Fall spezielle Vorlagen mit korrekter Paragraphenangabe.

Übergabe, Kaution, Nebenkosten – was du regeln musst

Die Kündigung ist nur der erste Schritt. Danach: Übergabeprotokoll: Am Tag der Rückgabe gemeinsam mit Vermieter: • Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) • Zustand aller Räume (Fotos!) • Vereinbarungen zu Nachmieter / Renovierung • Übergabe der Schlüssel • Beide Parteien unterschreiben Ohne Übergabeprotokoll: späterer Streit um Schäden schwer zu führen. Kaution: • Vermieter hat 3-6 Monate Zeit für Schlussrechnung • Bei unauffälligem Auszug sofort (nach Nebenkostenabrechnung) • Zinsen stehen dir zu (§ 551 Abs. 3 BGB) • Rückforderung per Briefgenie-Vorlage Kaution zurückfordern Renovierung: • Nur wenn wirksame Schönheitsreparatur-Klausel im Vertrag • Viele Klauseln sind unwirksam (BGH-Rechtsprechung) • Bei unrenoviertem Einzug: NICHT renovieren • Im Zweifel Verbraucherzentrale oder Mieterbund fragen Nebenkostenabrechnung: • Vermieter hat 12 Monate nach Abrechnungsperiode (§ 556 BGB) • Bei Auszug: anteilige Berechnung • Widerspruchsrecht 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Adressänderung: • Vermieter ist berechtigt, neue Adresse zu erfahren (für Schlussabrechnungen) • Meldeamt aktualisieren • Wichtige Firmen (Bank, Versicherung, Arbeitgeber) informieren Briefgenie hat separate Vorlagen für Adressänderung und Kaution zurückfordern.

So formulierst du die Kündigung

Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält: 1. Deine Daten (alle Mieter) 2. Daten des Vermieters (alle Vermieter) 3. Mietobjekt (vollständige Adresse inkl. Etage/Lage) 4. Eindeutige Kündigungserklärung: Hiermit kündige ich/wir das bestehende Mietverhältnis gemäß § 573c BGB fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. 5. Gewünschtes Vertragsende 6. Bei Sonderkündigung: Paragraph und Grund 7. Bitte um Bestätigung und Vereinbarung eines Übergabetermins 8. Aufforderung zur Kautionsrückzahlung nach Übergabe 9. Datum und Original-Unterschriften Wichtig bei mehreren Mietern: Alle Mieter müssen eigenhändig unterschreiben. Wenn einer verhindert: Vollmacht nötig. Bei Kündigung aus wichtigem Grund (fristlos): Sachverhalt konkret schildern, Belege beifügen, Frist zur Abhilfe setzen falls noch nicht geschehen. Briefgenie erstellt das komplett – inkl. Unterschriftenfeld für mehrere Mieter.

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Häufige Fragen

Kann ich die Wohnung fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund (§ 543 BGB): Schimmel, schwere Mängel, Gesundheitsgefahr. Vorher Mängelanzeige + Frist zur Abhilfe. Juristischer Beistand empfohlen.
Muss ich den Vermieter um Erlaubnis bitten?
Nein. Ordentliche Kündigung ist einseitig. Keine Zustimmung nötig. Kein Kündigungsgrund anzugeben.
Kann der Vermieter die Kündigung ablehnen?
Nein. Eine formgerechte Kündigung des Mieters bindet den Vermieter. Er kann die Wirksamkeit nicht einseitig ablehnen.
Was ist mit Nachmieter?
Vermieter muss Nachmieter akzeptieren nur bei berechtigten Gründen (z. B. Jobwechsel, längerer Auslandsaufenthalt). Ansonsten Kulanzfrage.
Reicht eine E-Mail-Kündigung?
Nein. Schriftform § 568 BGB zwingend. E-Mail-Kündigung ist nichtig – du musst weiter Miete zahlen.
Wann muss die Kaution zurück?
Bei normaler Abwicklung 3-6 Monate nach Auszug (BGH-Rechtsprechung). Zinsen stehen dir zu. Briefgenie-Vorlage Kaution zurückfordern nutzen.
Was ist bei Wohngemeinschaft?
Alle Hauptmieter müssen unterschreiben. Einzelmietverträge: jeder einzeln kündbar. Untermieter-Verträge: eigene Regeln.
Gilt die 3-Monats-Frist immer?
Bei Wohnraum: ja, gesetzlich. Bei Gewerbe: oft länger, vertraglich geregelt. Kleingewerbe in Wohnhaus: unterschiedlich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.