← Zur Übersicht5 Min. Lesezeit · Aktualisiert 24. April 2026

Stromanbieter kündigen: Muster, Frist und Sonderkündigung 2026

Der Stromanbieter-Wechsel ist eines der einfachsten Geldspar-Manöver in Deutschland. Dank EnWG hast du starke Kündigungsrechte: ordentlich meist zum Monatsende, bei Preiserhöhung sofort. Dieser Ratgeber erklärt, wann du kündigen darfst und wie du den Wechsel organisierst, ohne dass der Strom ausfällt.

Ordentliche Kündigung: Die Grundregeln

Stromverträge unterscheiden sich je nach Typ: Grundversorgung (Stadtwerke): • Immer mit 2 Wochen Frist zum Monatsende kündbar (§ 20 GVV Strom) • Keine Mindestlaufzeit • Automatische Tarif-Eingruppierung, bis aktiv gewechselt wird Sondertarif (Privatverträge): • Mindestlaufzeit meist 12 oder 24 Monate • Nach Mindestlaufzeit: automatische Verlängerung um 12 Monate (alte Verträge) oder unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigung (neue Verträge seit 2022) • Kündigungsfrist 1-3 Monate (Vertrag prüfen) Praxisbeispiel: Dein 12-Monats-Vertrag endet 31.03.2026 mit 1 Monat Frist. Kündigung muss bis 28.02.2026 beim Anbieter sein. Bei Versäumnis: Verlängerung um 12 Monate (bei alten Verträgen) oder monatliche Kündbarkeit (neu). Neuer Anbieter als Dienstleister: In der Praxis übernimmt der neue Anbieter oft die Kündigung beim alten. Das ist bequem, aber du solltest den Kündigungseingang selbst bestätigt bekommen. Briefgenie erstellt ein eigenständiges Kündigungsschreiben – unabhängig vom neuen Anbieter.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

§ 41 Abs. 3 EnWG ist dein stärkstes Werkzeug: Bei jeder Preiserhöhung – auch bei gesetzlich verordneten Umlagen wie EEG-Umlage – kannst du binnen 2 Wochen außerordentlich kündigen. Wichtige Details: • Frist: 2 Wochen ab Zugang der Preismitteilung • Wirkung: zum Datum der geplanten Preiserhöhung • Gilt auch bei Senkungen (selten genutzt, dient aber Vertragsstabilität) Ablauf: 1. Mitteilung des Anbieters über Preiserhöhung erhalten (meist per Post oder E-Mail) 2. Datum notieren: Zugang = Frist-Beginn 3. Binnen 14 Tagen kündigen 4. Kündigung wirkt zum Datum der geplanten Erhöhung Typischer Fehler: Die Mitteilung kommt unter vielen anderen Dokumenten. Prüfe alle Schreiben deines Anbieters auf Preiserhöhungs-Mitteilungen. Ausnahme: Preisänderungen in der Grundversorgung durch den Grundversorger (Stadtwerke). Diese musst du nicht akzeptieren – normal kündigen und zu Sondertarif wechseln. Briefgenie hat dafür die Vorlage Sonderkündigung Strom wegen Preiserhöhung mit automatischer Paragraphenangabe.
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Sonderkündigung bei Umzug

Bei Umzug hast du besondere Rechte: Grundsatz: Jeder Stromvertrag muss bei Umzug auf Wunsch beendet werden können. Der Anbieter darf dich nicht an einen neuen Standort binden, wenn er dort nicht liefern kann. Vorgehen: 1. Neue Adresse mindestens 6 Wochen vor Umzug dem Anbieter mitteilen 2. Anbieter prüft, ob er am neuen Ort liefert 3. Wenn ja: Vertrag kann mitumziehen 4. Wenn nein: Sonderkündigung mit Wirkung zum Umzugsdatum Praktische Hinweise: • Zählerstand am Umzugstag dokumentieren (Foto) • Abmeldung vom alten Zähler, Anmeldung am neuen Zähler • Endabrechnung einfordern (§ 40 EnWG) • Neuer Anbieter am neuen Ort rechtzeitig finden Wichtig: Ohne aktive Neuanmeldung bekommst du automatisch den Grundversorger-Tarif am neuen Ort – meist 20-30 % teurer als Sondertarif. Briefgenie hat separate Vorlagen für Strom bei Umzug kündigen und Abmeldung Zähler.

So formulierst du die Kündigung richtig

Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält: 1. Deine Daten (Verbraucher) 2. Daten des Anbieters (Stromlieferant) 3. Kunden- bzw. Vertragsnummer (wichtigste Angabe) 4. Zählernummer (zusätzliche Identifikation) 5. Eindeutige Kündigungserklärung 6. Beendigungsdatum (zum Vertragsende oder bei Sonderkündigung zum Wirkungsdatum) 7. Bei Sonderkündigung: Grund und Paragraph 8. Bitte um schriftliche Bestätigung 9. Bitte um Schlussrechnung 10. Datum und Unterschrift Musterkern (ordentlich): Hiermit kündige ich meinen Stromvertrag mit der Kundennummer [X] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsende-Datum und Schlussrechnung. Musterkern (Sonderkündigung Preiserhöhung): Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 EnWG Gebrauch und kündige den o.g. Stromvertrag zum geplanten Zeitpunkt der Preiserhöhung am [Datum]. Briefgenie passt die Formulierung an den Kündigungsgrund an.

Anbieterwechsel: Organisation und Timing

Der Wechsel in der Praxis: Zeitplan: • 4-6 Wochen vor Wechsel: neuen Anbieter wählen (Vergleichsportale) • 2-4 Wochen: Kündigung beim alten Anbieter • Parallel: Anmeldung beim neuen Anbieter • Am Wechseltag: Zählerstand dokumentieren • 2-3 Wochen danach: Endabrechnung kontrollieren Wichtige Details: • Zählerstand: per Foto, mit Datum und Uhrzeit • Zwischenabrechnung möglich, wenn gewünscht • Kein Stromausfall: der Grundversorger übernimmt automatisch, falls kein neuer Anbieter da ist Häufige Probleme: • Doppelzahlungen bei Überlappung: einer der Anbieter bucht zu viel ab • Abrechnungsdifferenzen: alter Anbieter rechnet zu spät / zu hoch ab • Smart Meter-Probleme: ältere Zähler werden teilweise durch Smart Meter ersetzt, Terminabsprache nötig Bei Problemen: • Schlichtungsstelle Energie (kostenlos für Verbraucher) • Verbraucherzentrale • Bundesnetzagentur bei gravierenden Fehlern Briefgenie hat Folge-Vorlagen: Mahnung Schlussrechnung Strom und Widerspruch fehlerhafte Stromabrechnung.

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Häufige Fragen

Wie schnell kann ich den Stromanbieter wechseln?
In der Grundversorgung: 2 Wochen. Im Sondertarif: je nach Vertragsfrist 1-3 Monate. Bei Preiserhöhung: 14 Tage Sonderkündigung.
Kann der Strom ausfallen beim Wechsel?
Nein. Die Grundversorgung übernimmt automatisch, wenn kein neuer Sondertarif vorliegt. Kein Stromausfall möglich.
Muss ich beim Umzug den Stromanbieter wechseln?
Nein, aber viele Anbieter liefern nicht überall. Wenn nicht: automatische Grundversorger-Lösung. Selbst suchen ist meist günstiger.
Was bedeutet Grundversorgung?
Standard-Stromtarif der lokalen Stadtwerke. Gesetzlich geregelt, aber meist 20-30 % teurer als Sondertarife. Immer kündbar.
Was ist bei Mietwohnung zu beachten?
Stromvertrag läuft auf den Bewohner, nicht den Vermieter. Du kannst selbst wählen. Keine Zustimmung des Vermieters nötig.
Gilt die 14-Tage-Frist auch bei Umlagen?
Ja, jede Preisänderung zu deinen Lasten (auch gesetzliche Umlagen) löst das Sonderkündigungsrecht aus.
Kann ich innerhalb der Mindestlaufzeit wechseln?
Nur bei Sonderkündigungsrecht: Preiserhöhung, Umzug, Vertragsänderung.
Wer übernimmt den Zählerwechsel bei Smart Meter?
Der Netzbetreiber (nicht der Lieferant). Eigene Terminabsprache. Meist kostenfrei, bei besonderen Wünschen (z. B. Ablese-Schutz) Gebühren.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.