Kündigung während der Probezeit: Ihr umfassender Ratgeber
Die Probezeit ist eine sensible Phase im Arbeitsverhältnis, in der schnell eine Kündigung erfolgen kann. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema 'Kündigung während der Probezeit' wissen müssen.
Rechtliche Grundlagen zur Kündigung in der Probezeit
Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Dabei ist keine Begründung erforderlich. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen und bestimmte formelle Anforderungen erfüllen.
Kündigungsfristen und -termine
Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung handelt. Der Tag der Kündigungszustellung ist dabei nicht mitzählen. Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
Formulierung einer rechtssicheren Kündigung
Bei der Formulierung einer Kündigung ist es wichtig, dass diese eindeutig und unmissverständlich ist. Sie sollte das Datum, die Unterschrift des Kündigenden sowie den Hinweis auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Eine Begründung ist in der Probezeit nicht erforderlich.
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