← Zur Übersicht5 Min. Lesezeit · Aktualisiert 24. April 2026

Internetvertrag kündigen: Muster, Fristen und Sonderkündigung 2026

DSL, Kabel, Glasfaser – alle Internetverträge unterliegen dem TKG. Seit 2022 gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatliche Kündigung mit 1 Monat Frist. Bei Umzug, Preiserhöhung oder dauerhaftem Leistungsmangel greift Sonderkündigungsrecht. Dieser Ratgeber zeigt die Rechtslage, Nummernportierung und liefert einen rechtssicheren Musterbrief.

Die TKG-Fristen: 1 Monat nach Mindestlaufzeit

Die TKG-Novelle 2022 hat die Rechtslage zugunsten der Verbraucher geändert. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate) verlängert sich der Vertrag automatisch – läuft aber jetzt auf unbestimmte Zeit weiter mit monatlicher Kündbarkeit und 1 Monat Frist (§ 56 Abs. 3 TKG). Praxisbeispiel: 24-Monats-Vertrag endet 31.07.2026. Du kündigst am 15.06.2026 – der Vertrag endet zum 31.07.2026. Bei Fristversäumnis: kündigen einen Monat später – Ende 31.08.2026. Alte Verträge: Ehemalige 3-Monats-Fristen mit 12-Monats-Verlängerung sind seit März 2022 unwirksam. Berufe dich auf § 56 TKG. Kündigungsbutton Pflicht: Online-abgeschlossene Verträge brauchen einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Fehlt er, kannst du jederzeit außerordentlich kündigen. Briefgenie formuliert die Kündigung mit korrekter Paragraphenangabe.

Sonderkündigung bei Umzug

§ 60 TKG regelt den Umzug detailliert. Wichtig: Du musst dem Anbieter den Umzug mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, den Dienst am neuen Ort bereitzustellen. Ablauf: 1. Umzugs-Mitteilung an Anbieter (am besten Einschreiben) 2. Anbieter hat 2 Monate Zeit, die Leistung am neuen Ort anzubieten 3. Bei fehlender Netzabdeckung: Sonderkündigung möglich 4. Bei technischer Machbarkeit: du kannst entweder umziehen oder kündigen Wichtige Details: • Umzug muss mindestens 2 Monate VOR dem geplanten Termin angekündigt werden • Bei Verzögerungen durch Anbieter: auch nach Umzug Sonderkündigung möglich • Verminderte Leistung am neuen Ort (z. B. langsameres Internet): begrenzte Sonderkündigung Kosten: • Anbieter darf einmalige Umzugsgebühr verlangen (meist 30-80 €) • Bei Umzug in nicht-versorgtes Gebiet: keine Gebühr (wäre unzumutbar) Briefgenie hat separate Vorlagen für Internetvertrag bei Umzug kündigen und Umzugs-Mitteilung.
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Sonderkündigung bei Geschwindigkeitsproblemen

Ein wenig bekanntes Recht: Wenn deine tatsächliche Internet-Geschwindigkeit dauerhaft unter dem Beworbenen liegt, kannst du außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Konkret: • Erreicht dein Anschluss weniger als 90 % der beworbenen Höchstgeschwindigkeit • Über einen Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Tagen • Mit mehreren Messungen an verschiedenen Zeiten Schritte: 1. Messungen durchführen mit Breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur (offiziell anerkannt) 2. Mindestens 10 Messungen verteilt über 2 Tage 3. Ergebnisse dokumentieren und protokollieren 4. Outsourcen: Bundesnetzagentur-Tool generiert Messprotokoll Mit dem Messprotokoll: • Erst Nachforderung der vollen Leistung an den Anbieter • Nach 4 Wochen ohne Abhilfe: Sonderkündigung oder Preisminderung • Minderung-Anspruch: Differenz zwischen beworbener und tatsächlicher Geschwindigkeit Briefgenie hat eine eigene Vorlage für Internet-Sonderkündigung wegen Geschwindigkeitsmangels.

Rufnummer mitnehmen (Portierung)

Bei Kündigung nicht vergessen: Die Rufnummer-Portierung läuft separat. Wichtige Details: • Portierung beim NEUEN Anbieter beauftragen (nicht beim alten) • Portierung erfolgt binnen 1 Werktag (§ 59 TKG) • Kosten: max. 6,82 € (Entgeltregulierung Bundesnetzagentur) • Portierung auch rückwirkend bis 90 Tage nach Vertragsende möglich Ohne Portierungs-Auftrag: • Die Nummer fällt an den alten Anbieter zurück • du wird für 6 Monate gesperrt, dann neu vergeben • Rückholung nicht mehr möglich Praxistipp: Portierungs-Auftrag mindestens 2 Wochen vor Vertragsende stellen, um Zeitpuffer zu haben. Neuer Anbieter kümmert sich um die technischen Details. Briefgenie erinnert im Kündigungsschreiben an die Portierungsfrist und bietet eine separate Portierungs-Vorlage.

Was passiert nach der Kündigung?

Der Anbieter muss: 1. Kündigungseingang binnen 1 Werktag schriftlich bestätigen (§ 56a TKG) 2. Vertragsende-Datum nennen 3. Letzte Rechnung ausstellen 4. Router zurücknehmen (bei Mietrouter: Rücksendelabel zusenden) 5. Rufnummern-Portierung koordinieren Du musst: 1. Router zurücksenden (Mietgerät, meist im Versandbeutel des Anbieters) 2. Zugangsdaten bis Vertragsende aufbewahren 3. Daueraufträge für neuen Anbieter einrichten 4. Lastschriften letzter Rechnung prüfen Bei Problemen: • Router nicht zurücksenden: meist 100-300 € Ersatz-Gebühr • Datenübertragung vom alten zum neuen Anbieter (nicht automatisch möglich) • E-Mail-Adresse beim alten Anbieter: oft noch 3-6 Monate abrufbar Typische Fehler: • Kündigung NUR über Hotline (schwer zu beweisen) • Vergessen der Router-Rücksendung • Portierung vergessen – Nummer verloren Briefgenie sorgt für schriftlichen Nachweis und erinnert an alle Schritte.

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Häufige Fragen

Kann ich vor Mindestlaufzeit kündigen?
Nur bei Sonderkündigungsgrund: Umzug ohne Netzabdeckung, Geschwindigkeitsmangel, Preiserhöhung, Tod des Vertragspartners.
Was, wenn der Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Dann kannst du jederzeit außerordentlich kündigen. Fehlen des Buttons ist ein Grund zur sofortigen Kündigung (LG Köln, 33 O 355/22).
Muss ich Einschreiben kündigen?
Nicht zwingend. E-Mail oder online genügen. Einschreiben bei Streitfällen empfohlen (Zugangsnachweis).
Wie übertrage ich mein WLAN-Passwort?
Bei Anbieter-eigenem Router: nicht übertragbar, da das Gerät zurückgegeben wird. Neue Router haben neues Passwort. In Apps oder Notizen vor Kündigung sichern.
Was kostet der Anbieterwechsel?
Portierungsgebühr max. 6,82 €. Neuer Anbieter oft mit Neuanschluss-Rabatt (Einmalgebühr erlassen). Keine Kündigungsgebühren beim alten Anbieter.
Habe ich Anschlussversicherungsschutz?
Nein. Anbieterwechsel erfordert selbst Organisation. Neuer Vertrag sollte Datum nach altem Vertragsende haben (meist 1-Tag-Überlappung).
Was mache ich mit dem Router?
Mietrouter: zurückschicken (kostenloses Rücksende-Label anfordern). Eigener Router: behalten, kann mit neuem Anbieter oft weiterverwendet werden.
Gilt die 90%-Regel auch für Datenvolumen?
Nein, die 90%-Regel gilt für Geschwindigkeit. Datenvolumen ist vertraglich vereinbart – Minderung nur bei Unterschreitung unter AGB-Regeln.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.