← Zur Übersicht4 Min. Lesezeit · Aktualisiert 24. April 2026
Datenauskunft nach DSGVO: Muster, Frist und Rechte nach DSGVO 2026
Die DSGVO gibt dir das Recht, jederzeit zu erfahren, welche Daten Unternehmen und Behörden über dich speichern – kostenlos und binnen 1 Monat. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du einen wirksamen datenauskunft nach dsgvo stellst und was du bei Verweigerung tun kannst.
Deine DSGVO-Rechte im Überblick
Die DSGVO gibt dir umfangreiche Rechte gegenüber Unternehmen und Behörden, die deine Daten verarbeiten:
Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht
Welche Daten werden über mich verarbeitet? Zu welchen Zwecken? An wen weitergegeben? Wie lange gespeichert?
Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung
Unrichtige oder unvollständige Daten müssen korrigiert werden.
Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung (Vergessen)
Bei unrechtmäßiger Verarbeitung, Wegfall des Zwecks, Widerruf deiner Einwilligung.
Art. 18 DSGVO – Einschränkung der Verarbeitung
Daten werden vorübergehend gesperrt (nicht gelöscht), z. B. bei Streitfällen.
Art. 20 DSGVO – Datenübertragbarkeit
Du bekommst deine Daten in einem strukturierten Format und kannst sie zu einem anderen Anbieter übertragen.
Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht
Gegen Verarbeitung zu Werbezwecken oder berechtigten Interessen.
Jedes Recht kann einzeln oder kombiniert geltend gemacht werden. Kosten: immer kostenlos.
Fristen und Ablauf
Frist für die Antwort:
Ein Monat ab Zugang deines Antrags (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Verlängerung:
Bei komplexen Anfragen kann der Verantwortliche auf 3 Monate verlängern – muss dich aber binnen des ersten Monats informieren.
Format der Antwort:
In der Regel schriftlich (auch elektronisch möglich). Bei Auskunft muss eine Kopie der Daten in einem gängigen Format bereitgestellt werden.
Kosten:
Erstanforderung: kostenlos. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden (Beweislast beim Verantwortlichen).
Identifizierung:
Der Verantwortliche kann vor Auskunft deine Identität prüfen. Dazu darf er zusätzliche Informationen verlangen – aber nicht mehr als unbedingt nötig.
Bei Verzug:
Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde. Kostenlos, effektiv.
Briefgenie stellt die formal korrekte Anfrage mit Paragraphenbezug.
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So formulierst du den Antrag
Ein wirksamer DSGVO-Antrag enthält:
• Deine Identifikations-Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Kundennummer)
• Empfänger (Datenschutzbeauftragter oder Unternehmensleitung)
• Konkretes Auskunftsverlangen (welche Daten, welcher Zeitraum)
• Rechtsgrundlage (Art. 15 DSGVO)
• Frist für die Antwort (1 Monat, Art. 12 DSGVO)
• Versandart für Antwort (Post, E-Mail als PDF)
• Datum und Unterschrift
Musterkern: Gemäß Art. 15 DSGVO bitte ich Sie um folgende Auskunft über meine personenbezogenen Daten:
1. Welche personenbezogenen Daten werden bei Ihnen zu meiner Person verarbeitet?
2. Zu welchen Zwecken werden diese Daten verarbeitet?
3. An welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern werden die Daten weitergegeben?
4. Wie lange werden die Daten gespeichert?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?
6. Werden die Daten in ein Drittland übermittelt?
Ich bitte um Bereitstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO bis spätestens 1 Monat nach Zugang dieses Schreibens.
Briefgenie erstellt das automatisch.
Was tun bei Verweigerung oder unvollständiger Antwort?
Dein Eskalationsweg:
Stufe 1: Erinnerung
Nach Fristablauf schriftliche Erinnerung mit 14 Tagen Nachfrist.
Stufe 2: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
Dein Bundesland hat einen Landesdatenschutzbeauftragten. Beschwerde formlos per Post oder Online-Formular. Kostenlos.
Auswirkung:
Die Behörde nimmt Kontakt zum Unternehmen auf, verlangt Stellungnahme und setzt ggf. Bußgelder fest.
Stufe 3: Schadensersatz
Art. 82 DSGVO gibt dir ein Recht auf Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – auch bei immateriellem Schaden.
Stufe 4: Gerichtliche Klärung
Klage vor dem Amts- oder Landgericht. Rechtsschutzversicherung oft eingeschlossen.
Mögliche Bußgelder gegen das Unternehmen:
• Bis 10 Mio. Euro oder 2 % des Weltjahresumsatzes
• Bei schweren Verstößen: bis 20 Mio. Euro oder 4 %
Aufgrund dieser empfindlichen Sanktionen reagieren die meisten Unternehmen spätestens auf die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Briefgenie hat Folgeschreiben für jede Stufe.
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Datenauskunft nach DSGVO jetzt erstellenHäufige Fragen
Muss ich einen Grund für den Antrag nennen?
Nein. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist voraussetzungslos.
Wie lange hat das Unternehmen Zeit?
1 Monat ab Zugang, bei komplexen Anträgen Verlängerung auf 3 Monate möglich – muss aber begründet werden.
Was kostet die Auskunft?
Erstanforderung kostenlos. Bei wiederholten oder exzessiven Anträgen kann angemessenes Entgelt verlangt werden.
Muss ich mich identifizieren?
Der Verantwortliche kann Identifizierung verlangen, aber nicht mehr als nötig. Ausweiskopie nur, wenn unbedingt erforderlich.
Kann ich die Löschung meiner Daten fordern?
Ja, nach Art. 17 DSGVO bei unrechtmäßiger Verarbeitung, Zweckwegfall oder Widerruf der Einwilligung. Briefgenie hat eigene Vorlage.
Was bei Verweigerung der Auskunft?
Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten (kostenlos). Sehr effektiv – Unternehmen reagieren meist zügig.
Welche Behörde ist zuständig?
Bundeslandspezifisch. Bei bundesweit tätigen Unternehmen: Sitz des Unternehmens entscheidet.
Gilt DSGVO auch für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja, wenn sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder Verhalten von EU-Bürgern beobachten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Zuletzt aktualisiert: 24. April 2026 · Briefgenie bietet Informationen und Musterbriefe – keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir, einen Anwalt einzuschalten.